Kann man sein High School-Programm verkürzen oder verlängern?

Beides ist möglich. Natürlich kann der High School-Aufenthalt verlängert werden. Das ist meistens dann der Fall, wenn Schüler während des Aufenthalts feststellen, dass sie ihre Erfahrungen gern noch intensivieren möchten. Aber es gibt auch den umgekehrten Fall…

Wenn man trotz aller Bemühungen keinen Draht zu seiner Gastfamilie und / oder den Mitschülern findet, wenn alles nicht den Erwartungen entspricht usw. Dann ist es möglich den Auslandsaufenthalt abzubrechen. Es kann schließlich niemand gezwungen werden, das High School-Jahr bis zum letzten Tag durchzuziehen.

Abstimmung notwendig

Ob verkürzen oder verlängern, die Entscheidung betrifft immer mehrere Parteien. Aus dem Grund ist es notwendig und auch wichtig diesen Schritt mit den Gasteltern, den eigenen Eltern und mit der Austauschorganisation abzustimmen.

Aufenthalt verkürzen

Es stellt kein Problem dar, zum Beispiel wegen starkem Heimweh oder Krankheit kürzer als geplant in Kanada zu bleiben. Denn letzten Endes nimmt man weniger Leistungen in Anspruch als man im Voraus bezahlt hat. Es dürfte allerdings schwierig werden im Nachhinein die Kosten anteilig erstattet zu bekommen. Idealerweise gelingt es der Austauschorganisation den geplanten Rückflug umzubuchen anstatt einem neuen Flug. Dadurch gehen immerhin die Kosten für die verfrühte Rückreise nicht zu Lasten des Gastschülers bzw. dessen Eltern.

Aufenthalt verlängern

Zwar ist es möglich den Aufenthalt zu verlängern, aber es gibt keine Garantie dafür, dass es klappt. Ob sie den Schüler länger als ursprünglich geplant bei sich wohnen lassen möchten oder nicht, sollten die kanadischen Gasteltern selber entscheiden können. Eine Verlängerung passt möglicherweise nicht in die eigene Planung oder aber aus finanziellen Gründen kann sich die Gastfamilie einen verlängerten Aufenthalt nicht leisten. Eventuell muss die Austauschorganisation also eine Ersatz-Gastfamilie suchen.

Weiterhin muss auch die High School zustimmen und das Visum muss verlängert werden. Denn wenn man sich ohne Visum im Ausland aufhält, gilt man als „illegaler Einwanderer“. Meistens wollen die Agenturen spätestens zur Hälfte des vereinbarten Aufenthalts Rückmeldung bekommen, falls eine Verlängerung geplant ist. In Deutschland bekommen die Eltern dann die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

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